Unternehmensnachfolge, Vermögensnachfolge, Erbrecht
Wir beraten Sie bei allen Angelegenheiten der nationalen und internationalen Vermögensnachfolge, insbesondere auch der Unternehmensnachfolge.
Die Grundlagen für eine steueroptimale und den individuellen Bedürfnissen des Unternehmensinhabers angepasste Unternehmensnachfolgeregelung müssen häufig erst durch Re- oder Umstrukturierung der über Jahre hinweg organisch gewachsenen in- und ausländischen Unternehmensbeteiligungen und durch Umwandlung des Unternehmens selbst geschaffen werden. Nicht selten wird im Rahmen einer Unternehmensnachfolgeregelung auch die Neuorganisation oder Optimierung der Unternehmensführung, die Schaffung von Beirats- oder Aufsichtsratsgremien oder die Implementierung einer Unternehmensträgerstiftung erforderlich. Unternehmerische, gesellschaftsrechtliche und steuerliche Belange des Unternehmens, des Unternehmers und seiner Mitgesellschafter müssen hierbei aufeinander abgestimmt und mit den persönlichen und erbrechtlichen Erfordernissen der individuellen Unternehmensnachfolgeregelung in Einklang gebracht werden.
1. Die rechtzeitige Einbindung des Unternehmensnachfolgers ins Unternehmen und die vorausschauend geplante Übergabe von Verantwortung und Vermögen ist nicht nur ein Gestaltungsmittel zur Optimierung der Erbschaftsteuerbelastung bei der Unternehmensnachfolge, sondern auch aus unternehmerischer wie psychologischer Sicht eine unabdingbare Voraussetzung für das Gelingen jeder Unternehmensnachfolgeregelung. Die damit beim Unternehmer oft verbunden Sorgen und Zweifel im Hinblick auf die künftige Entwicklung des Nachfolgers und des Unternehmens sowie die Bedenken im Hinblick auf den eigenen “Rückzug” aus dem Unternehmen nehmen wir sehr ernst. Dabei nach allen Regeln der juristischen Kunst schon bei lebzeitigen Vermögensübertragungen im Wege der vorweggenommenen Erbfolge für den “Worst Case” vorzusorgen, ist für uns selbstverständlich. Ebenso bemühen wir uns jedoch, den Generationswechsel durch intensive Gespräche innerhalb der Unternehmerfamilie vorzubereiten, zu moderieren und mit den Beteiligten einen “Nachfolgefahrplan” zu entwickeln.
2. Viele Unternehmer leben im Güterstand der Gütertrennung, ohne zu wissen, dass ihnen dadurch mitunter erhebliche Erbschaftsteuernachteile gegenüber dem gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft drohen. Andererseits besteht meist die berechtigte Sorge, beim gesetzlichen Güterstand im Scheidungsfall enormen Ausgleichsansprüchen des Ehepartners ausgesetzt zu sein, die den Unternehmer wirtschaftlich überfordern und das Unternehmen gefährden. Hier innerhalb der Familie zu einem gerechten Interessenausgleich zu gelangen und dabei die erheblichen Auswirkungen des ehelichen Güterrechts auf die Erbfolge, die Erbschaftsteuer und etwaige Pflichtteilsansprüche zu berücksichtigen oder gezielt einzusetzen, ist Ziel unserer Beratung. Wir entwerfen für unsere Mandanten Eheverträge, aber auch Scheidungs- und Trennungsvereinbarungen und setzen diese in Zusammenarbeit mit qualifizierten Notariaten – auch im benachbarten Ausland – um.
3. Die letztwillige Verfügung eines Unternehmers, sei es ein Testament, ein Erbvertrag oder ein gemeinschaftliches Ehegattentestament – vor allem auch im jüngeren Alter in Form eines Notfalltestaments – ist der Schlüssel zu jeder gelungenen Unternehmensnachfolgeregelung. Hier zeigt sich, ob die erforderliche Abstimmung erbrechtlicher, gesellschaftsrechtlicher und steuerlicher Aspekte gelingt. Erbrechtliche Gestaltungen auf höchstem juristischen Niveau sind für uns eine Selbstverständlichkeit. Unsere besondere Aufmerksamkeit gilt den wirklichen Wünschen und Vorstellungen unseres Mandanten. Daher gibt es für uns keine “Testamente von der Stange”. Jedes Testament ist auf die individuellen Ansprüche unseres Mandanten abgestimmt. Um diese kennen zu lernen, nehmen wir uns Zeit. Wir hören zu und sind unserem Mandanten ein kritischer Gesprächspartner bei der Erarbeitung einer fundierten Testamentskonzeption.
4. Der Verkauf des Familienunternehmens wird immer häufiger zu einer echten Option bei der Unternehmensnachfolge; insbesondere dort, wo innerhalb der Familie kein Unternehmernachfolger zur Verfügung steht oder Unternehmens- und Familieninteressen dauerhaft nicht miteinander in Einklang zu bringen sind. Wir begleiten diese Verkaufsüberlegungen – auch unter Einbringung weiterer Experten – von der Suche nach einem geeigneten Erwerber über die Verkaufsverhandlungen mit Interessenten bis hin zur rechtlichen und steuerlichen Ausgestaltung des Unternehmensverkaufs.
Unser Beratungsspektrum umfasst daher insbesondere:
- Steueroptimierte Nachfolgeplanung im unternehmerischen und privaten Bereich
- Begleitung bei Maßnahmen der vorweggenommenen Erbfolge
- Entwurf letztwilliger Verfügungen
- Erarbeitung von Nachfolgekonzepten mit in- und ausländischen Stiftungen
- Beratung bei Weg- und Zuzügen unter rechtlichen und steuerlichen Aspekten
- Beratung bei der Abwicklung von Erbfällen und der Auseinandersetzung von Erbengemeinschaften
- Gerichtliche Vertretung bei Erbprozessen und Erbscheinverfahren
- Entwurf von Eheverträgen und Familienverfassungen