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Steuerrecht

Steuerrecht

Wir können auf rund 15 Jahre Praxiserfahrung im Steuerrecht zurückblicken. Neben dem Praxis-Know-How gehört hierzu auch unsere ständig umfassende Fortbildung, die bei der Komplexität des Steuerrechts für unsere Kanzlei und unsere Kooperationspartner selbstverständlich ist.

Wir können als Fachanwalt für Steuerrecht und Steuerberater mit unserem aktuellen Wissen sicherstellen, auch komplexe steuerrechtliche Regelungen für unsere Mandanten sicher anzuwenden. Hierbei ist es für uns selbstverständlich, dass die gesetzlich vorhandenen Handlungs- und Gestaltungsspielräume zum Vorteil der Mandanten genutzt werden.

Beratungsfelder

Wir vertreten Unternehmen jeder Rechtsform sowie Privatpersonen als Fachanwalt für Steuerrecht unmittelbar selbst oder werden durch unsere Kooperationspartner im Einzelfall unterstützt. Hierzu bieten wir u.a. folgende Leistungen an:

  • Gestaltungsberatung, Anfertigung von steuerlichen Gutachten, Einholung von verbindlichen Auskünften
  • Erstellen von Steuererklärungen für Privatpersonen und Unternehmen
  • Erstellen von Berichtigungserklärungen, Korrekturerklärungen, Selbstanzeigen
  • Begleitung bei Betriebsprüfungen (einschließlich Sozialversicherungsprüfung)
  • Führung von Gesprächen in der Betriebsprüfung einschließlich Schlussbesprechungen
  • Abschluss von tatsächlichen Verständigungen in Betriebsprüfungen (auch bei etwaigen Strafverfahren wegen Steuerhinterziehung oder Sozialversicherungsbetrug)
  • Einspruchsverfahren und Klageverfahren vor allen zuständigen Finanzgerichten (bundesweit) sowie dem Bundesfinanzhof (BFH in München)
  • Vorläufiger Rechtsschutz bei Vollstreckung durch Finanzämter (Aussetzung der Vollziehung, Antrag auf einstweilige Anordnung bei den zuständigen Finanzgerichten)

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