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Steuerstrafrecht

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Automatischer Informationsaustausch

Ab dem Jahr 2016 werden weltweit Banken zu Erfüllungsgehilfen Ihres Finanzamts, sie sammeln steuerrelevante Daten ein, übermitteln diese zentral an das örtliche Finanzamt, welches daraufhin wiederum den Austausch mit den infrage kommenden Finanzämtern an Ihrem Domizil, Geburtsort oder des Landes, dessen Staatsbürgerschaft Sie derzeit inne haben, einfädelt. Auf der Berlin Tax Conference im Herbst 2014 haben 91 Länder einem automatischen Informationsaustausch von Kontodaten zugestimmt, in der Zwischenzeit sind es 101 Länder weltweit. Der wirtschaftlich Berechtigte (Final Beneficial Owner) sowie dessen Kontonummern, Kontostände, Geburtsdatum, Anschrift und vieles mehr werden künftig automatisiert ausgetauscht. Damit erfüllen sich die Finanzbeamten vielerorts einen Traum. Künftig soll durch den Informationsaustausch mehr Steuerehrlichkeit gefördert werden. Selbst in jenen Steueroasen mit starkem Bankgeheimnis, die bislang als sicher galten, wie z.B. die Schweiz, Liechtenstein, Österreich, aber auch Singapur, Cayman Island, British Virgin Islands und vielen weiteren bekannten Finanzplätzen dieser Welt, wird von der einstigen Verschwiegenheit keine Spur mehr übrig sein, im Gegenteil. Ohne weiteres Zutun erhält das Finanzamt nun viele wertvolle Informationen darüber, wo Sie Ihr Kapital, obgleich auf Privat- oder Geschäftskonten, hinterlegt haben.

Das erleichtert selbstverständlich auch den Zugriff auf eben diese Vermögen erheblich. Konten werden einfach eingefroren, Mittel konfisziert und viele teilweise unangenehme Fragen werden aufkommen. Unabhängig davon, ob Sie eine anonyme Gesellschaft führen oder ob Sie Treuhänder, Nominees etc. einsetzen, das Finanzamt erfährt, wer der wirtschaftlich Berechtigte ist, ohne Wenn und Aber. Der Common Reporting Standard ist jedoch nicht die einzige derartige Regelung, sie ist jedoch deshalb so besonders weitreichend, weil so außerordentlich viele Gerichtsbarkeiten mitmachen. Zudem existiert mit nahezu allen Ländern inzwischen bereits das ein oder andere automatische Informationsaustauschprogramm mit den USA. Der Druck seitens der Vereinigten Staaten hat sogar Länder wie die einst so sichere Schweiz ins Wanken gebracht, bis sie dann letztlich auch eingeknickt ist. Auch die Türkei, die Arabischen Emirate und viele weitere Länder sind dabei. Die Welt ist abermals deutlich kleiner geworden.

Der Common Reporting Standard (CRS) ist eine internationale Übereinkunft zur jährlichen, automatischen Übermittlung Ihrer Kontodaten durch Ihr Kreditinstitut an das zuständige Finanzamt. Doch woher weiß die Bank, welches Finanzamt zuständig ist? Das ergibt sich im Zweifelsfall aus Ihrer Nationalität, Wohnsitz, aber unter Umständen auch aus Ihrer Telefonnummer oder E-Mail Adresse, bei Unklarheiten werden die Daten einfach an alle in Betracht kommenden Länder übermittelt. Diese Form der Transparenz haben sich die Finanzminister aller teilnehmenden Länder schon lange erhofft.

Steuersünder sind gut darin beraten umzudenken, etwa durch Verlagerung des Wohnsitzes oder andere Modelle, die nachhaltig Frieden mit den Steuerbehörden mit sich bringen. Zumal die Selbstanzeige bei Steuervergehen in Deutschland nur noch unter ganz bestimmten Umständen in Straffreiheit mündet und das Regelwerk hierzu inzwischen deutlich verschärft wurde.

Das CRS-Abkommen orientiert sich in seiner Umsetzung im Wesentlichen an bereits vorhandenen Systemen dieser Art, wie z.B. am amerikanischen Vorbild FATCA (Foreign Account Tax Appliance Act). Bisher haben 101 Nationen weltweit dem Informationsaustausch zugestimmt, weitere werden folgen. Bemerkenswert hierbei ist, dass die USA dieses Dokument nicht unterschrieben haben.

Zeitliche Umsetzung des Common Reporting Standard

Zunächst ist festzuhalten, dass der erste automatische Informationsaustausch im Jahr 2017 stattfinden wird. Die erhobene Datenquelle bezieht sich rückwirkend immer auf das vorhergehende Kalenderjahr, erstmals also für den Report 2017 auf den Zeitraum vom 01.01.2016 – 31.12.2016.

Konsequenzen des automatischen Informationsaustauschs

Ganz davon abgesehen, dass sehr viele Selbstanzeigen in jüngster Vergangenheit bei den Finanzämtern eingingen, kam es zu rekordverdächtigen Steueraufkommen, die sich voraussichtlich im Zuge des Common Reporting Standards mit Leichtigkeit noch weiter steigern lassen dürften. Der CRS wird seine Wirkung nicht verfehlen, ob er sein Ziel erreicht, bleibt fraglich.

Es ist davon auszugehen, dass die deutsche Kapitalertragsteuer (Abgeltungssteuer), welche bei gerade einmal 25% zzgl. Solidaritätszuschlag liegt, in absehbarer Zeit wieder abgeschafft wird und Kapitaleinkünfte künftig wieder mit dem individuellen Einkommensteuersatz zu versteuern sind.

Besiegelt der CRS nun das Ende der Steueroasen?

Garantiert nicht. Denn welche Steuersätze in welchem Land angeboten werden, bestimmt jede Nation immer noch selbst. Die Steuerhinterziehung wird allenfalls erschwert, aber es wird erfahrungsgemäß nicht gelingen, diesen systemischen Nebeneffekt auszumerzen. Der Common Reporting Standard ist durchaus eine große Sache für die Finanzämter rund um den Globus, aber kein Allheilmittel. Sämtliche Kreditinstitute sind verpflichtet die entsprechenden Informationen automatisch ans Finanzamt weiterzuleiten. Die Finanzämter aller teilnehmenden Staaten tauschen diese dann anhand einer Selektorenliste wiederum untereinander aus.

Anstelle diskreter Kontoverbindungen werden künftig nun ganz andere Instrumente viel häufiger Verwendung finden, wie zum Beispiel eine ordentlich Verlagerung des Wohnsitzes – oder nur zum Schein – ins steuerfreundliche Ausland, die Nutzung nationaler Schlupflöcher oder Scheingesellschaften mit besonderen Treuhandkonstruktionen, die selbst im CRS unbemerkt funktionieren.

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