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Internationales Steuerrecht

Internationales Steuerrecht

Antworten auf internationale Steuerfragen

Jedes Unternehmen und jede Person mit grenzüberschreitenden wirtschaftlichen Interessen muss sich mit einer Vielzahl an steuerrechtlichen Vorschriften des nationalen und internationalen Steuerrechts auseinandersetzen. Die Chancen der unterschiedlichen Steuerrechtssysteme und Steuersätze zu erkennen und Doppelbesteuerungen zu vermeiden ist die Aufgabe unserer speziell ausgebildeten Berater für internationales Steuerrecht. Gerne unterstützen wir Sie dabei, sprechen Sie uns an!

Dabei profitieren Sie u.a. von folgenden Leistungen:

  • Begleitung von grenzüberschreitenden Aktivitäten von Unternehmen und Privatpersonen im In- (Inbound) und Ausland (Outbound)
  • Steuerminimierung unter Berücksichtigung des in- und ausländischen Steuerrechts
  • Behandlung von Investitionen in Form eines Direktgeschäfts, einer Betriebsstätte oder einer Tochtergesellschaft
  • Anwendung von Doppelbesteuerungsabkommen
  • Begründung einer Betriebsstätte und Gewinnabgrenzung
  • Direktinvestitionen in Form von Personen- und Kapitalgesellschaften und deren Besteuerung
  • Grenzüberschreitende Finanzierung und Transfer von Gewinnen
  • Festlegung von Verrechnungspreisen und Dokumentationspflichten
  • Verlagerung von Geschäftsbereichen ins In- und Ausland
  • Steuerliche Optimierung und Nutzung von Verlusten
  • Beschränkte und unbeschränkte Steuerpflicht in Deutschland und deren steuerliche Folgen
  • Beratung in Fällen des Wegzugs ins Ausland bzw. Zuzugs ins Inland
  • Entlastung bzw. Erstattung von Quellensteuern im In- und Ausland
  • Lohnsteuer und Sozialversicherung bei grenzüberschreitenden Einsätzen von Mitarbeitern
  • Umsatzsteuerliche Behandlung des internationalen Waren- und Dienstleistungsverkehrs
  • Vorsteuervergütungsverfahren
  • Beratung in Fragen des Verbrauchsteuerrechts

Sie haben Fragen oder möchten beraten werden?